Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Zahlung des Kursgeldes
Die Anmeldung kann telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen. Bis zur Zahlung des Kursgeldes bleibt die Anmeldung unverbindlich. Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen. Einzellektionen und Privatstunden werden vor Ort in bar oder per Twint bezahlt. Rückzahlungen erfolgen nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Krankheit des Hundes oder der Halterin bzw. des Halters, die eine Fortsetzung des Kurses nicht mehr ermöglicht, oder bei einem Umzug der Halterfamilie.
Versäumte Kurse / Abmeldungen
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt mindestens 48 Stunden im Voraus und ist verbindlich. Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn per SMS oder WhatsApp mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Lektion in Rechnung gestellt bzw. vom Abonnement abgezogen. Ausgenommen sind Krankheit oder Notfälle.
Parkplätze / Zufahrtsberechtigung zum Hundeplatz
Für die Dauer des Trainings können grundsätzlich die Parkplätze beim FC Wettswil genutzt werden. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich im Industriegebiet. Die Zufahrt zum Hundeplatz ist gemäss Anweisung der Stadt Wettswil nicht gestattet.
Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist bei allen Kursen beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ausgenommen davon sind Notfälle, beispielsweise kurzfristige Erkrankungen des Hundes oder der Halterin bzw. des Halters.
Versicherung / Haftung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Schäden, die durch Teilnehmende oder deren Hunde verursacht werden, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Gesundheit der Hunde / Hunderegistrierung
Alle teilnehmenden Hunde müssen grundsätzlich gesund sein. Bei Symptomen wie Husten, Durchfall, Erbrechen, Nasen- oder Augenausfluss, Hautausschlägen oder ähnlichen Anzeichen ist die Kursleitung vorab zu informieren. Diese entscheidet, ob der Hund am Training teilnehmen kann. Alle teilnehmenden Hunde müssen gechipt und grundimmunisiert sein.
Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorgängiger Absprache mit der Kursleitung am Training teilnehmen.
Betreten des Trainingsplatzes
Beim Betreten des Trainingsgeländes, sei dies auf dem Hundeplatz oder an einem Treffpunkt ausserhalb, sind die Hunde an einer normalen Führleine zu führen. Die Teams halten dabei ausreichend Abstand und vermeiden Leinenkontakt. Die Hunde sind versäubert auf den Platz zu bringen. Hundekot ist von der jeweiligen Halterin bzw. vom jeweiligen Halter umgehend zu entsorgen.
Verhalten auf dem Platz
Die Hunde bleiben grundsätzlich angeleint und dürfen nur dann frei laufen, wenn sie im Parcours arbeiten oder eine Freilaufphase ausdrücklich erlaubt wurde. Die Trainerin behält sich vor, Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer auf Auffälligkeiten am Bewegungsapparat ihres Hundes aufmerksam zu machen, das Training für diesen Hund gegebenenfalls abzubrechen und vor dem nächsten Training eine tierärztliche Untersuchung zu verlangen.
Freilauf während des Trainings
Über Freilauf während des Trainings entscheidet ausschliesslich die Kursleitung. Ihren Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten, damit Sicherheit und Wohlbefinden aller Beteiligten gewährleistet sind.
Markieren von Trainingsgeräten
Es liegt in der Verantwortung der Halterinnen und Halter, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde keine Trainingsgeräte oder Trainingsgegenstände markieren. Das Markieren ist zu unterbinden.